Sprechstundenfrage

Herzfehler und Job: Welche Einschränkungen gibt es?

Für Menschen mit Herzproblemen gibt es einige Anlaufstellen, die bei der Jobsuche helfen. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.

Die Sprechstundenfrage im Wortlaut:

Ich bin 20 Jahre alt und momentan sehr unglücklich, weil ich keinen Arbeitsplatz finde. Mögliche Arbeitgeber nehmen mich nicht, weil sie davon ausgehen, dass ich mit meinem Herzfehler nicht genügend belastbar bin. Mein Herzfehler wurde festgestellt, als ich 16 Jahre alt war, und sofort operiert. Die erste Operation war der Verschluss eines atrioventrikulären Septumdefekts (AVSD), die zweite und bisher letzte Operation im Jahr darauf der Verschluss eines Vorhofseptumdefekts Typ I (ASD I). Bei mir besteht noch eine leichte Mitralklappeninsuffizienz und mein Blutdruck ist zu hoch. Haben Sie einen Rat für mich? (Nadine S., Dorsten)

Expertenantwort:

Mit Ihrem Problem sind Sie nicht allein. Für Menschen mit einem angeborenen Herzfehler, egal ob vor oder nach einer Operation, eventuell auch mit einem sogenannten Restdefekt wie bei Ihnen die leichte Mitralklappeninsuffizienz, ist es oft schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Bei den Arbeitgebern wie bei den Arbeitssuchenden gibt es nicht selten Vorbehalte und Vorurteile. Wichtig zu wissen ist, dass zum Beispiel Berufe, die eine starke körperliche Belastung mit sich bringen (unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe), nicht für alle Betroffenen geeignet sind. Auch Berufe mit ausgesprochenen Stresssituationen (unter anderem regelmäßige Schicht- und Nachtdienste) sind nicht für jeden geeignet, der Probleme mit dem Herzen hat oder hatte. Auf der anderen Seite gibt es aber neue Berufsbilder, die unter Umständen geeignet wären, aber den Arbeitssuchenden gar nicht bekannt sind. Bei den größeren Arbeitsagenturen gibt es spezielle Berufsberater für Menschen mit Behinderung. Des Weiteren ist es für die Arbeitssuche hilfreich, bereits in der Bewerbung das Vorliegen einer Schwerbehinderung anzugeben. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, müssen Sie nämlich in nahezu jedem Fall zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Bei diesem Gespräch haben Sie auch Anspruch auf das Beisein einer Schwerbehindertenvertretung des Betriebs. Wie und wo Sie einen solchen Ausweis beantragen und erhalten können, erfahren Sie durch eine sozialrechtliche Beratungsstelle, wie sie auch von der Deutschen Herzstiftung in Zusammenarbeit mit Herzkind e. V. betrieben wird. Ausschlaggebend für den Erhalt einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, die Sie und Ihren Arbeitgeber zufriedenstellt, sind allerdings nicht in erster Linie sozialrechtliche Regelungen, sondern eine ausreichende Qualifikation für die gewünschte und angebotene Arbeit. Ein entsprechender Schulabschluss sowie eventuell zusätzliche Qualifikationen durch Weiterbildung sind hierbei von großer Bedeutung. Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen und nehmen Sie Kontakt zu einer spezialisierten sozialrechtlichen Beratungsstelle auf.

Experte

Prof. Dr. med. Herbert E. Ulmer
Prof. Ulmer