Sprechstundenfrage

Ist Achterbahnfahren mit Herzschrittmacher erlaubt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Lesen Sie hier, worauf es bei der Entscheidung ankommt.

Die Sprechstundefrage im Wortlaut:

Ich habe eine Frage zum Thema Freizeitparks und Herzschrittmacher. Ich habe einen Herzfehler (VSD und TGA). Dieser wurde korrigiert und zur Unterstützung ein Herzschrittmacher eingesetzt. Mit diesem komme ich seit meiner Kindheit klar.
Nun meine Frage: Kann ich mit dem Herzschrittmacher in einen Freizeitpark gehen und zum Beispiel Wildwasserbahnen, Achterbahnen fahren? Ich weiß: Da wird durch die Geschwindigkeit enormer Druck auf den Körper aufgebaut. Halten das Herz und der Herzschrittmacher stand? Ich würde es gern einmal ausprobieren, aber natürlich nur, wenn es geht. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir meine Frage beantworten könnten. (Tatjana B., Oschersleben)

Expertenantwort:

Ihre Frage ist sehr gut und bewegt sicher viele Jugendliche und junge Erwachsene mit angeborenem Herzfehler. Die Frage lässt sich aber nicht generell beantworten. Sie sollten die Frage Ihrem betreuenden Kinderkardiologen oder Kardiologen stellen – am besten, wenn dieser eine Zusatzqualifikation für EMAH-Patienten (Erwachsene mit angeborenem Herzfehler) hat.
Denn bei dieser Frage ist zu berücksichtigen, wie die Herzleistung ist, ob ein Restbefund besteht, wie die Durchblutung der Herzkranzgefäße ist und ob diese kontrolliert wurde. Weiterhin spielt es eine Rolle, welchen Herzschrittmacher Sie tragen und aus welchem Grund er eingesetzt wurde. Außerdem, ob begleitend andere Rhythmusstörungen vorliegen.
Letztendlich sind auch andere Krankheiten oder Beschwerden, die nichts mit dem Herz zu tun haben, zu berücksichtigen.
Das klingt jetzt nach ganz vielen Gründen gegen diese Freizeitaktivität. So wie Sie jedoch Ihren Gesundheitszustand schildern, bin ich sehr optimistisch, dass nichts dagegen spricht. Jedoch – und das dürfte auch Ihr Interesse sein, damit Sie es auch genießen können, ohne sich Gedanken machen zu müssen – rate ich Ihnen, diese Frage mit dem Facharzt Ihres Vertrauens und dem Arzt, der die näheren Umstände Ihres Herzfehlers kennt, zu besprechen.

Experte