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Richtlinien Kaltenbach-Doktorandenstipendium der Herzstiftung

Die Deutsche Herzstiftung e. V. (DHS) vergibt Jahresstipendien an medizinische Doktoranden für klinische Forschung auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das Stipendium dient qualifizierten Studierenden sich auf ihre wissenschaftliche Arbeit zu konzentrieren.

Die Förderung beträgt 500 Euro pro Monat und beläuft sich auf ein Jahr.

Anträge mit Angabe des Themas und einer konzisen Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens sind mit Unterschrift des Doktoranden sowie einem Empfehlungsschreiben des Betreuers an die

Deutsche Herzstiftung e.V.
Bockenheimer Landstr. 94-96
60323 Frankfurt am Main einzureichen
 
 

zu richten. Ein Lebenslauf in Kurzfassung – unter Angabe der Abiturnote und einer evtl. Erfahrung im Beruf (Art und Dauer) und in wissenschaftlicher Arbeit – sowie das Zeugnis des ersten medizinischen Staatsexamens (in Kopie) sind ebenfalls beizufügen. Eine Förderung durch eine Studienstiftung ist nachzuweisen und förderlich für die Bewerbung.

Darüber hinaus sollte der Doktorand in der Bewerbung seine Gründe für die Promotion angeben und der DHS mitteilen, ob für die Dissertation ein Freisemester geplant ist und er soziales Engagement außerhalb von Schule und Studium vorweisen kann.

Über die Zuteilung entscheidet die Deutsche Herzstiftung gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Herzforschung.

Die monatliche Zuweisung erfolgt durch die Deutsche Herzstiftung. Der Doktorand verpflichtet sich, spätestens nach neun Monaten einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeit einzusenden. Dieser hat einen Zeitplan bis zur Fertigstellung der Arbeit zu enthalten und ist Bedingung für die Auszahlung der restlichen drei Monatsraten.

Wird das bewilligte Promotionsstipendium länger als drei Monate nach Erhalt der schriftlichen Zusage nicht abgerufen und/oder werden unaufgefordert keine nachvollziehbaren Gründe dafür genannt, erlischt der Anspruch auf Auszahlung.

Ein eventueller Abbruch oder eine Verzögerung der Doktorarbeit sind sofort mitzuteilen.

Nach Beendigung der Dissertation ist der DHS eine Abschlusserklärung und eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde zusammen mit der Doktorarbeit in PDF-Version einzureichen. Danach erhält der Doktorand von der DHS eine Urkunde. Im Weiteren verpflichtet er sich, in Veröffentlichungen, die aus der Dissertation hervorgehen, die Förderung durch die DHS anzugeben und die Publikationen der DHS unaufgefordert anzuzeigen.

Stand: Juni 2019

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