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Testament mit Herz

Ratgeber „Testament mit Herz”

Abbildung Broschüre

Ein Testament für die Deutsche Herzstiftung ist ein Geschenk an die nächste Generation. Ihre Spende hilft Leben zu bewahren.

  • Warum sollten Sie ein Testament machen?
  • Wie verfassen oder
    ändern Sie es?
  • Wie nutzen Sie für Ihre Erben
    steuerliche Vorteile?

Für diese und andere Fragen haben wir einen Ratgeber entwickelt, der Ihnen wertvolle Informationen gibt und Ihnen sagt, wie Sie helfen können. Er kann kostenlos angefordert werden:

Ratgeber bei der Deutschen Herzstiftung bestellen:
Rechtsanwalt Benjamin Schmitt
Telefon 069 955128-148
schmitt@herzstiftung.de

Ratgeber kostenlos herunterladen:
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Abbildung des Ratgebers

Vermächtnisse

Unabhängig davon, ob ein Testamentsvollstrecker die Verwendung der Gelder überwacht, erfüllt die Herzstiftung im Umgang mit erhaltenen Beträgen stets den Wunsch des oder der Verstorbenen.

Ein Beispiel: Gertrud Dietze hat in ihrem Testament folgendes bestimmt:
Die Deutsche Herzstiftung erhält einen Betrag von 1,5 Millionen DM in bar oder in Wertpapieren nach Wahl meines Testamentsvollstreckers. Die Deutsche Herzstiftung soll das ihr anfallende Vermächtnis als Sondervermögen führen. Es soll den Namen "Herbert und Gertrud Dietze-Stiftung" tragen und in der Höhe des Betrages ungeschmälert erhalten bleiben. Die Erträgnisse sind vom Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen zu verwenden; ich wünsche mir insbesondere die Förderung der Fürsorge und Beratung von Kindern, die an Herz- und Kreislaufkrankheiten leiden, eingeschlossen Untersuchungen zur Behandlung und Wiederherstellung herzkranker Kinder."
Die Herzstiftung steht im ständigen Kontakt mit der eingesetzten Testamentsvollstreckerin. Für das Vermächtnis wurde ein Sonderdepot bei der Bank errichtet, in das die Deutsche Herzstiftung der Testamentsvollstreckerin jederzeit Einsicht in die geprüften Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte gewährt.