Ein Testament für die Deutsche Herzstiftung ist ein Geschenk an die nächste Generation. Ihre Spende hilft Leben zu bewahren.
Für diese und andere Fragen haben wir einen Ratgeber entwickelt, der Ihnen wertvolle Informationen gibt und Ihnen sagt, wie Sie helfen können. Er kann kostenlos angefordert werden:
Ratgeber bei der Deutschen Herzstiftung bestellen:
Rechtsanwalt Benjamin Schmitt
Telefon 069 955128-148
schmitt@herzstiftung.de
Ratgeber kostenlos herunterladen:
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Unabhängig davon, ob ein Testamentsvollstrecker die Verwendung der Gelder überwacht, erfüllt die Herzstiftung im Umgang mit erhaltenen Beträgen stets den Wunsch des oder der Verstorbenen.
Ein Beispiel: Gertrud Dietze hat in
ihrem Testament folgendes bestimmt:
Die Deutsche Herzstiftung erhält einen
Betrag von 1,5 Millionen DM in bar oder in Wertpapieren nach Wahl
meines Testamentsvollstreckers. Die Deutsche Herzstiftung soll
das ihr anfallende Vermächtnis als Sondervermögen
führen. Es soll den Namen "Herbert und
Gertrud Dietze-Stiftung" tragen und in der Höhe des
Betrages ungeschmälert erhalten bleiben. Die
Erträgnisse sind vom Vorstand nach pflichtgemäßem
Ermessen zu verwenden; ich wünsche mir insbesondere die
Förderung der Fürsorge und Beratung von Kindern, die an
Herz- und Kreislaufkrankheiten leiden, eingeschlossen
Untersuchungen zur Behandlung und Wiederherstellung herzkranker
Kinder."
Die Herzstiftung steht im ständigen Kontakt mit der
eingesetzten Testamentsvollstreckerin. Für das
Vermächtnis wurde ein Sonderdepot bei der Bank errichtet, in
das die Deutsche Herzstiftung der Testamentsvollstreckerin
jederzeit Einsicht in die geprüften Jahresrechnungen und
Tätigkeitsberichte gewährt.