Forum für herzkranke Kinder und Jugendliche

Normale Version: Den Herzfehler beim Bewerben mit angeben?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hey,

ich habe hier mal eine Broschüre der Agentur für Arbeit gepostet mit Tipps für die Bewerbung, wenn man schwerbehindert ist. Darin steht z.B.:

Keine Diagnosen
Auf die Preisgabe medizinischer Diagnosen sollte grundsätzlich verzichtet werden: Sie können bei Personalentscheidern kein medizinisches Fachwissen vor-aussetzen. Für Sie ist „Ihre“ Diagnose geläufig. Diese Begrifflichkeit hat Sie begleitet, seit die Behinderung vorliegt, aber hier geht es nicht um Ihr Sprachverständnis – wichtig ist, was der Arbeitgeber beim Lesen denkt. Bedenken Sie, was im Kopf des Personalchefs oder der Personalchefin vorgeht, wenn er oder sie im Pchyrembel oder in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Spinale_Muskelatrophie) den lateinischen Fachbegriff nachgeschlagen hat…

Schwerbehinderten-Ausweis nicht mitschicken
Ähnliche Missverständnisse riskieren Sie durch Preisgabe des Grades der Behinderung. Der Satz: „Mein anerkannter Grad der Behinderung
beträgt 100“ dürfte bei nicht wenigen zu der Fehleinschätzung führen, dass die Arbeitsleistung gegen Null geht.

Versorgungsbescheid gehört nicht zur Bewerbung
Auch das gut gemeinte Mitschicken des Versorgungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises führt bei Arbeitgebern häufig zu Nachdenklichkeit: Ein Flächenaufdruck „H“ = „hilflos“ oder „B“ = „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ dürfte oft missverstanden werden.
Am Anfang der Bewerbung – sowohl im Anschreiben, wie auch im Lebenslauf – sollten Ihre fachlichen Qualitäten stehen. Dem Thema Behinderung kann mit einer „Dritten Seite“ 7 zum Lebenslauf Raum gewährt werden - also dann, wenn schon ein Bild Ihrer fachlichen Fähigkeit entstanden ist:

„Dritte Seite“
Es war bereits gesagt worden, dass es ungünstig ist, das Thema Behinderung an den Anfang zu stellen. Gleichwohl ist es oft sinnvoll, mit der Bewerbung über die Behinderung zu informieren. Dazu hat sich eine „Dritte Seite“ zum Lebenslauf bewährt. Arbeitgeber bewerten eine solche Erläuterung als Vertrauensbeweis und als Beleg dafür, dass die Bewerberin oder der Bewerber versucht hat, das Auswahlverfahren mit den Augen des Arbeitgebers zu betrachten.

Viele Grüße
Inga
Hallo Inga,


in weiten Teilen schließe ich mich der Empfehlung der Arbeitsagentur an.
Man sollte wie gesagt seine Behinderung nicht verschweigen auch nicht den GDB -Ausweis wenn man einen hat, aber dies auch nicht in den Vordergrund stellen.


Gruß Michael
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen!

LG Anja
Hallo Anja,


nichts zu Danken immer gerne wieder.


Gruß Michael
Seiten: 1 2
Referenz-URLs