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Cat

Ich werde im Sommer mit der Schule fertig. Naja, ich habe dann hoffentlic hmein Abitur in der Tasche.
Da ich nicht sofort studieren möchte, werde ich erstmal eine Ausbildung machen.
Bei dem Verfassen der Texte sind mir einige Fragen eingefallen, vielleicht kann mir die jemand von euch beantworten.

1. Muss ich auf dem Lebenslauf eigentlich angeben, wenn ich ein Jahr nicht in der Schule, sondern im Krankenhaus verbracht habe?

2. Muss ich dem Ausbilder gleich von meinem Herzfehler erzählen? ( Habe mal von einer Kündigung wegen Verschweigens gehört)
Mein Herzfehler schränkt mich im Alltag gar nícht ein. Gut einen Marathon könnte ich nicht laufen, aber bei Büro, oder Verkaufstätigkeiten, ist das auch eher nicht erforderlich.

3. Ich habe mal davon ghört, das "behinderte" Menschen mehr Urlaub bekommen als "gesunde" Menschen, wann bekommt man das? Hat da jeder draufanspruch?

Würde mich über antworten, oder Tipps sehr freuen.

Gruß Ann-Kathrin
Hallo Cat,


Im Lebenslauf musst Du nicht angeben, dass du ein Jahr im KH warst.
Aber einen besseren Eindruck macht es auf jedenfall, wenn es erwähnt wird.
Ich denke der Punkt wird so oder so im Vorstellungsgespräch zur Rede kommen.

Dann ist es sicher ratsam zu erklären was für einen Herzfehler du hast und wir fit du bist (Infos der Herzstiftung, ärztliche Beurteilung anbieten, wenn der Arbeitgeber zurückhaltend reagiert)

3. Soweit ich weiß bekommt man nur dann mehr Urlaub wenn man einen Behindertenausweis vorweisen kann. Den müsstest du beantragen.

schnuffel-toern05

Hey Cat,

Zu1. ich würd das son bischen verscheiern, indem man irgentwie angibt Grunschule von 92-97 anstatt vom normalen 92-96 zum eispiel und das ganze erst auf nachfrage begründen.

Zu 2. Grunsätzlich bist du nicht verpflichtet vor Vertragsabschluß von einem Leiden (hier die Herzerkrankung) oder einer bestehenden Schwangerschaft zu berichten. Wenn dein zukünftiger Chef fragen würde sind sie Schwanger oder haben sie eine Krankheit dürftest du sogar lügen und es hat rechtlich keine Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag.

Anders sieht das aus wenn du einen Schwergeschädigtenausweiß hast. Da mußt du vor Vertagsabschluß angeben das du ihn hast. Ich würde es aber so machen das ich es erst kurz befor der Vertrag geschloßen wird davon berichten würd. Ausnahme wenn große Firmen oder Ämter in ihre Stellenanzeige reinschreiben ``Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung beforzungt eingestellt oder so ähnlich`` da würd ich eine kopie des ausweises gleich in die mappe reinlegen, da Firmen mit mehr als sounsoviel Mitarbeitern eine bestimmte Prozentzahl Behinderte einstellen oder abgaben zahlen müssen.

Zu 3. Einen zusätzlichen gesetlichen Urlaubsanspruch hast du nur wenn du einen Schwerbehindertenausweiß vorweisen kannst in dem mindestens 50% als Grad der Behinderung eingetragen ist. Anders kann es sein wenn Tariflich anderes (aus deiner Sicht vorteilhaftes) vereinbart ist, dann könnteste zb. schon bei 30% zusätzlichen Urlaubsanspruch haben.

Wenn ein Schweergeschädigtenausweiß bereits vorhanden ist würde ich daran nichts ändern, wenn du ihn aber beantragen müßtest würd ich davon abstand halten, da ich die Erfahrung gemacht hab das das bei einigen Arbeitgebern mit kleineren Firmen sehr sehr abschreckend wirkt.
Ich versuch gerade von 30% auf 50% zu kommen weil man in der Arbeit sagt ich würde meine Krankheit vorschieben.:!!!

Meine mutter hat nun in nem Seminar gelernt ( sie ist Betriebsrat) dass man Behinderungen und Krankheiten verschweigen darf!!!
Also soviel weiß ich halt!
Ich habs aber angegeben weil ich oft Herzrhythmusstörungen habe!

schnuffel-toern05

Zum Ganzen Thema erstmal, ich bin kein Jurist. Daher darf ich keine Rechtsberatung machen, wohl aber Erfahrungen austauschen.... Also sind meine Beiträge als Arfahrungsaustausch ohne gewähr und nicht als Rechtsberatung anzusehen.

Man darf Behinderungen und Krankheiten verschweigen, hab ich oben ja auch geschrieben, nur das verschweigen des Amtlichen Nachweises, sprich Schwergeschädigtenausweiß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wenn du deinen zukünftigen Chef, wie du es must, sagts ich habe einen Schwergeschädigtenausweiß und der darauf hin fragt warum, (was er natürlich tun wird) darfst du sagen ``ich bin völlig gesund, ich hatte früher mal nen Blauen Fleck!`` Das würd dir zwar keiner glauben, aber er müßte sich damit zufrieden geben.

Es gibt im Arbeitrecht nur ganz wenige Fragen auf die mann nicht wahrheitgemäß antworten muß:

- sind sie krank? /haben sie ein Leidern oder Gebrechen? (Nein, ich habe aber grundlos einen Schweerbehindertenausweiß Wink wär eine rechtlich einwandfreie Antwort §7 AGG)

- sind sie Gewerkschaftmitgleid?
- sind sie Schwanger?
- welche politischen Ansichten haben sie?, gehören sie einer Partei an?
- sind sie Schwul / Lesbisch?
-welcher Religion gehören sie an? ... (also alles im Bereich Weltanschauung)

Desweitern haben wir seit einiger Zeit (August 2006) das Algemeine Gleichstellungsgesetz. Es schreibt vor das der Behindertenausweiß kein Grund zur nichteinstellung sein darf. Würd dir dein zukünftiger Chef z.B. sagen ``so mein Fräulein, deswegen stell ich sie jetzt nicht ein,`` oder sagt er dir den Arbeitvertrag zu, und du gibst ihm dann die Info über den Ausweiß (ist ja noch früh genug, da ein Vetrag, auch ein Handschlagvertrag was das dann ja wäre erst gültig ist wenn beide Pateien eingewilligt haben) und 2 Tage später kommt ne Absage kannst du das Arbeitsverhältnis für 3 Monate einklagen (bzw. den entsprechenden Lohn / Gehalt).
Vorteil für den betroffenen Bewerber, hier findet gemäß § 22 AGG eine (eingeschränkte) Beweißlastumkehr statt, sprich nicht mehr du bzw. die Staatsgewalten müssen nachweisen das der Arbeitgeber hier unrechtmäßig gehandelt hat, sondern er muß beweisen das er im Konkreten verdachtsfalll nicht gegens Gleichstellungsgesetz verstoßen hat.

Desweiteren wären Vereinbahrungen im Arbeitvertrag wie: ``es wird auf den durch den Behindertenausweiß begründeten Sonderurlaub verzichtet`` nichtig, sprich der Arbeitgeber müßte ihn obwohl vertraglich vereinbahrt trotzdem gewähren. Und würd er dir aber andersherum noch 2 zusätzliche Urlaubstage im Vertrag zusagen muß er diese auch gewähren.
Hallo Ann-Kathrin,

also, bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich von Anfang an mit "offenen Karten" gespielt und meine Herzerkrankung thematisiert. Soweit so gut...Als ich dann operiert werden musste hieß es, dass ich danach wieder eingestellt würde. Daran hab ich zwar nie geglaubt, die Firma hielt aber Wort. Ein echter Glückstreffer, dachte ich mir...

Bei Wiedereinstellung eröffnete ich dann auch, dass ich noch einen Reha-Maßnahme antreten muss. Der Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest. Tolerant wie der Arbeitgeber, meines Erachtens, war sah er auch darin kein Problem...Als ich dann den festen Zeitpunkt hatte, sagte ich bescheid. Danach entpuppte sich die Firma..."Eine so hohe Ausfallzeit wäre, für die Firma, nicht tragbar und unter diesen Umständen könnte das Arbeitsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden" hieß es...Da stand ich da. Chronisch krank, frisch operiert, kurz vor der Reha ohne Arbeit ... Vielen Dank an dieser Stelle nochmal an die Zeitarbeitsfirma RANDSTAD in Frankfurt Wink

Gott sei Dank hatte ich mich aber vorher schon anderweitig beworben, sodass ich während der Reha eine Zusage für eine andere Stelle bekam.

Was ich damit eigentlich sagen will ist, dass die Arbeitgeber heute belogen werden wollen. Denn du siehst ja, wie meine Ehrlichkeit belohnt wurde. Bei dem neuen Arbeitgeber habe ich mein Herz nur angesprochen, da es im öffentlichen Dienst ist, wo Schwerbehinderte ja bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden Big Grin Sonderurlaub hab ich natürlich auch. 6 Tage aufgrund des Ausweises...Bringt also auch Vorteile.

Ist doch ein bisschen lang geworden, der Eintrag. Aber das musste ich mal los werden...Big Grin

Liebe Grüße,

Sabrina
Hallo Sabrina,

Danke für deinen "kurzen" Einblick ins Berufsleben.
Würdest du auch bei einem kleineren Herzfehler,der dich kaum, bzw minimal einschränkt so vorgehen?

Gruß Malte
Hallo Malte,

ja, ich würde auch in diesem Fall so vor gehen, da der Arbeitgeber nicht glauben wird, dass du nicht, bzw. nur minimal eingeschränkt bist.

Die Arbeitgeber verbinden Herzkrankheiten immer mit "infektanfällig, wochenlange Krankenhausaufenthalt bzw. Rehas und viele Krankheitsausfälle". Egal wie "schwerwiegend" der Herzfehler ist...Big Grin

Liebe Grüße,

Sabrina
Naja also glaube, dass die Arbeitgeber nicht wegen der Krankheit, sondern wegen der vielen Fehltage ausstellen. "Normale" Menschen haben ja auch mal ne Grippe oder Virus oder so. Und wenn das bei jemanden öfters vorkommt wird die Firma sicher nachhaken.

Ich bin eigentlich generell der Meinung, dass man schon ehrlich sein sollte zu dem Arbeitsgeber. Man muss aber auch darauf hindeuten, dass man deswegen für die Stelle keinerlei Einschränkungen hat. Das geht natürlich nur wenn das der Wahrheit entspricht.
Ich selbst hab als Student zwar noch keine Erfahrung in diesem Gebiet aber ich will mich später in der Firma in der ich mal arbeiten werde auch wohl fühlen und das kann ich nur wenn volles Vertrauen von beiden Seiten besteht.
So hab ich bisher auch immer gedacht, dass ich einfach nur mit offenen Karten spielen
wollte und dachte, dass die Arbeitgeber das dann auch verstehen würden oder sonst noch mal
nachfragen würden.
Aber viele kriegen leider immer noch das große "P" in den Augen, wenn sie hören, dass an dem
Herz irgendwas anders ist. Vielleicht aus Angst oder Unwissenheit... sie wollen dann auch meistens gar nicht
mehr wissen, ob und wenn ja welche Einschränkungen vorhanden sind, das macht mich manchmal ganz
schön sauer. Das fängt ja oft schon beim Arbeitsamt an, dass man gleich als "schervermittelbar" in eine Schublade
gesteckt wird.
Ich hab jetzt auch gerade einige Bewerbungsgespräche hinter mir und bei mir war es immer besser, gar nichts davon zu
erwähnen, da man sonst gleich mit anderen Augen gesehen wird und oft erst gar keine Chance bekommt. Auf die Frage nach
meinen vielen fehlzeiten, hab ich einfach nur geantwortet, dass ich in dem Jahr
halt pech hatte und öfter mal krank war.
Liebe Grüße
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