Hinweis
Die Deutsche Herzstiftung e.V. finanziert ihre gemeinnützige Arbeit fast ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Durch die Anerkennung als "gemeinnützig und besonders förderungswürdig" sind Mitgliedsbeiträge und Spenden für die Deutsche Herzstiftung steuerlich abzugsfähig, d. h. jede Zuwendung an die Deutsche Herzstiftung wirkt sich beim Zuwendenden steuermindernd aus.
Michael Deckenbach, Ansprechpartner in der Mitglieder- und Spendenverwaltung der Deutschen Herzstiftung
Steuererklärung
Mitgliedsbeiträge sind abzugsfähig!
Wenn Sie sich demnächst an Ihre Steuererklärung setzen, dann denken Sie daran, dass nicht nur Spenden steuerlich abzugsfähig sind, sondern auch der Mitgliedsbeitrag an die Deutsche Herzstiftung.
Ab einer Spende von 25 Euro wird Ihnen von der Deutschen Herzstiftung automatisch eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung zugesandt. Bei geringeren Beträgen kann eine solche Zusendung auf Wunsch erfolgen, wobei von den Finanzämtern Spenden bis zu 200 Euro grundsätzlich ohne gesonderte Zuwendungsbestätigung anerkannt werden (wenn bei Spenden an eine gemeinnützige Organisation ein Zahlungsnachweis eingereicht wird,
z. B. Kopie des Kontoauszugs).
Wichtig: Als Mitglied erhalten Sie jeweils zu Beginn des Jahres eine Sammelbestätigung über alle Zuwendungen des vorangegangenen Kalenderjahrs. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über Adressänderungen, z. B. wenn Sie umziehen.
Sollten Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Mitgliedsbeitrag oder Spende?
Damit wir Ihre Zuwendungen richtig buchen können, ist es wichtig, dass Sie uns auf der Überweisung mitteilen, ob Sie mit der Zahlung Ihren Mitgliedsbeitrag begleichen möchten, eine Spende machen wollen oder beides (Anm. sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch die Spende sind steuerlich abzugsfähig).
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter der Mitglieder- und Spendenverwaltung gerne zur Verfügung
(Telefon 069 955128-0).



