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Aktuelle Mitglieder-Zahl

71.000

Die Herzstiftung wurde 1979 ge­grün­det und hat heute mehr als 71.000 Mitglieder (ein­schließ­lich 1.700 Eltern herz­kran­ker Kinder).
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Tipp für Herzpatienten

Exklusive Zeitschrift zu Herzerkrankungen

In HERZ HEUTE geben unabhängige Herz­ex­per­ten, die z. B. als Chef- oder Oberärzte an Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken tätig sind, wertvolle Rat­schlä­ge zu Herz­krank­hei­ten (wel­che neuen The­ra­pien tatsächlich zu em­pfeh­len sind oder wie Be­trof­fe­ne ihre Er­kran­kung selbst po­si­tiv be­ein­flus­sen können).
Mitglieder bekommen die ex­klu­si­ve Zeitschrift, die nur über die Deutsche Herzstiftung und nicht am Kiosk erhältlich ist, kostenfrei im Abon­ne­ment nach Hause ge­lie­fert.
Hinweis: 2007 wurde die Chef­re­dak­teu­rin von HERZ HEUTE, Dr. Irene Oswalt, für die kompetente Berichterstattung in HERZ HEUTE mit dem Preis für Wissen­schafts­jour­na­lis­mus der Deutschen Ge­sell­schaft für Kardiologie (DGK) geehrt. Zuvor war die hohe Aus­zeich­nung u. a. an Redakteure der FAZ und Süddeutschen Zei­tung gegangen, was die hohe Qualität von HERZ HEUTE ver­deut­licht.
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Forschungsförderung

Richtlinien für Jahresstipendien der Deutschen Herzstiftung e.V.



  1. Die Deutsche Herzstiftung e. V. vergibt Jahresstipendien vornehmlich an junge Ärzte und Ärztinnen, die sich der klinischen und/oder grundlagenorientierten Forschung auf dem Gebiet der Herz-Kreislauferkrankungen widmen.

  2. Das Jahresstipendium ist in Deutschland und im europäischen Ausland mit EUR 2.455,- dotiert. Bei Stipendien im außereuropäischen Ausland erhöht sich die monatliche Zuwendung auf EUR 3.700,-. Bevorzugt gefördert werden Forschungsvorhaben an Kliniken bzw. Instituten, die den Antragssteller/die Antragsstellerin als Gastwissenschaftler/in aufnehmen und ihm/ihr klinische Fertigkeiten und/oder Grundlagenwissen für seine/ihre spätere Tätigkeit vermitteln. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums und in der Regel die Promotion oder eine vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation. Jahresstipendien dürfen nicht der Zwischenfinanzierung einer Stelle in der Heimatinstitution dienen.

  3. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel 1 Jahr. Eine Verlängerung um ein ½ Jahr ist in begründeten Fällen und nur nach entsprechender Berichterstattung und Überprüfung möglich. Bei Verlängerungsanträgen, die ein ½ Jahr überschreiten, sind die Kosten des ersten halben Jahres grundsätzlich vom Gastinstitut zu tragen.

  4. Anträge können jederzeit mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen online oder per Post in 15-facher Ausfertigung bei der

    Geschäftsstelle der Deutschen Herzstiftung e. V.
    Vogtstraße 50
    60322 Frankfurt am Main

    eingereicht werden. Die Antragsformulare sind bei der Deutschen Herzstiftung e. V. anzufordern oder können als Zip-Datei heruntergeladen werden und sind durch die darin aufgeführten notwendigen Unterlagen zu ergänzen.

    Unterlagen Postalischer Antrag
    Unterlagen Online-Antrag

  5. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e. V. auf der Grundlage zweier Fachgutachten und der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Stiftung für Herzforschung.

  6. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, spätestens 2 Monate nach Ablauf der Förderperiode dem Vorstand der Deutschen Herzstiftung e. V. einen offiziellen Abschlussbericht ebenso wie einen allgemein verständlichen Kurzbericht (maximal 2 Seiten) zuzustellen. Dem Bericht sind eventuelle Publikationen, die aus der Stipendiumsgewährung hervorgegangen sind, beizufügen. Der verantwortliche Leiter der Einrichtung, die den Stipendiaten/die Stipendiatin entsendet, ist mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts und die zeitgerechte Vorlage der Abschlussberichte.

  7. Veröffentlichungen, die aus den Forschungsergebnissen des Jahresstipendiums hervorgehen, sind mit dem Zusatz: „Mit Fördermitteln der Deutschen Herzstiftung e. V.” zu versehen.

Stand: Januar 2009

 
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