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Aktuelle Mitglieder-Zahl

71.000

Die Herzstiftung wurde 1979 ge­grün­det und hat heute mehr als 71.000 Mitglieder (ein­schließ­lich 1.700 Eltern herz­kran­ker Kinder).
» Vorteile der Mitgliedschaft

Tipp für Herzpatienten

Exklusive Zeitschrift zu Herzerkrankungen

In HERZ HEUTE geben unabhängige Herz­ex­per­ten, die z. B. als Chef- oder Oberärzte an Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken tätig sind, wertvolle Rat­schlä­ge zu Herz­krank­hei­ten (wel­che neuen The­ra­pien tatsächlich zu em­pfeh­len sind oder wie Be­trof­fe­ne ihre Er­kran­kung selbst po­si­tiv be­ein­flus­sen können).
Mitglieder bekommen die ex­klu­si­ve Zeitschrift, die nur über die Deutsche Herzstiftung und nicht am Kiosk erhältlich ist, kostenfrei im Abon­ne­ment nach Hause ge­lie­fert.
Hinweis: 2007 wurde die Chef­re­dak­teu­rin von HERZ HEUTE, Dr. Irene Oswalt, für die kompetente Berichterstattung in HERZ HEUTE mit dem Preis für Wissen­schafts­jour­na­lis­mus der Deutschen Ge­sell­schaft für Kardiologie (DGK) geehrt. Zuvor war die hohe Aus­zeich­nung u. a. an Redakteure der FAZ und Süddeutschen Zei­tung gegangen, was die hohe Qualität von HERZ HEUTE ver­deut­licht.
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Ratgeber der Deutschen Herzstiftung anfordern

Testament mit Herz

Abbildung Broschüre

Ein Testament für die Deutsche Herzstiftung ist ein Geschenk an die nächste Generation. Die Spende hilft zukünftiges Leben zu bewahren.

  • Warum sollten Sie ein Testament machen?
  • Wie verfassen oder ändern Sie ein Testament?
  • Wie nutzen Sie für Ihre Erben steuerliche Vorteile?

Für diese und andere Fragen haben wir den abgebildeten Ratgeber erstellt, der Ihnen wertvolle Informationen gibt und Ihnen sagt, wie Sie helfen können. Den Ratgeber können Sie hier kostenlos herunterladen oder per E-Mail als Broschüre anfordern:

Anforderung per E-Mail:

Benjamin Schmitt
(Telefon 069 955128-148)
schmitt@herzstiftung.de

Ratgeber kostenlos herunterladen:
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Vermächtnisse

Unabhängig davon, ob ein Testamentsvollstrecker die Verwendung der Gelder überwacht, erfüllt die Herzstiftung im Umgang mit erhaltenen Beträgen stets den Wunsch der oder des Verstorbenen.

Ein Beispiel: Gertrud Dietze hat in ihrem Testament Folgendes bestimmt:

Die Deutsche Herzstiftung erhält einen Betrag von 1,5 Millionen DM in bar oder in Wertpapieren nach Wahl meines Testamentsvollstreckers. Die Deutsche Herzstiftung soll das ihr anfallende Vermächtnis als Sondervermögen führen. Es soll den Namen "Herbert und Gertrud Dietze-Stiftung" tragen und in der Höhe des Betrages ungeschmälert erhalten bleiben. Die Erträgnisse sind vom Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen zu verwenden; ich wünsche mir insbesondere die Förderung der Fürsorge und Beratung von Kindern, die an Herz- und Kreislaufkrankheiten leiden, eingeschlossen Untersuchungen zur Behandlung und Wiederherstellung herzkranker Kinder.

Der Ablauf: Die Herzstiftung steht heute im ständigen Kontakt mit der eingesetzten Testamentsvollstreckerin. Für das Vermächtnis wurde ein Sonderdepot bei der Bank errichtet, in das die Deutsche Herzstiftung der Testamentsvollstreckerin jederzeit Einsicht in die geprüften Jahresrechnungen und Tätigkeitsberichte gewährt.

 
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